Häufig gestellte Fragen Transparenzbericht

Willkommen bei den FAQ für Urheber/in und ausübende Künstler/in! Diese FAQs sollen Ihnen bei Fragen zum Transparenzbericht helfen, den Sie von Ihrer Produktionsfirma erhalten haben.

Der Transparenzbericht geht auf eine Richtlinie der Europäischen Union vom 7. April 2019 zurück, die kürzlich in nationales Recht umgesetzt wurde. Die darin vorgesehene Transparenzpflicht versetzt Urheber/in und ausübende Künstler/in in die Lage, den wirtschaftlichen Wert ihrer kreativen Tätigkeit nachzuvollziehen. Dieses Gesetz verpflichtet Urheberrechtsverwerter wie Film- und Fernsehproduktionsfirmen, Ihnen jedes Jahr Informationen darüber mitzuteilen, wie sie Ihre kreativen Arbeitsergebnisse nutzen.

Die Transparenzpflicht gilt europaweit! Die Vorschrift stammt aus den EU-Urheberrechtsgesetzen, insbesondere aus Artikel 19 der EU-Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt (EU 2019/790). Jedes Land mag die Transparenzpflicht im Details etwas unterschiedlich umsetzen aber die Grundidee ist, dass man als wichtige kreative Kraft einen jährlichen Bericht erhält.
Wenn Sie Urheber/in und/oder ausübende(r) Künsterler/in sind und einen wesentlichen Beitrag zu einem Projekt geleistet haben, erhalten Sie die Transparenzberichte. Bloße handwerkliche Tätigkeit genügt nicht, wenn Sie also Lkw-Fahrer oder Schreiner sind, haben Sie keinen Anspruch auf Erhalt eines Transparenzberichts. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie den Bericht versehentlich erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Produktionsfirma.
Die Produktionsfirma, mit der Sie den Vertrag in Bezug auf Ihre Tätigkeit für ein bestimmte Filmprojekt abgeschlossen haben, ist dafür zuständig, Ihnen den Bericht zuzusenden.
Der Transparenzbericht gibt Aufschluss darüber, wie Ihre Arbeitsergebnisse weltweit genutzt werden. Er weist aus wovon ein Filmproduzent auf Grundlage der üblichen Geschäftspraktiken Kenntnis hat. Wenn er keine Informationen hat, kann er keinen Bericht senden.
Ja, wenn die Einnahmen relativ gering sind oder wenn die Produktionsfirma keine Einzelheiten kennt, muss sie nach der gesetzlichen Regelung keinen Bericht versenden. Denn in diesem Fall wäre der Versand des Berichts unverhältnismäßig.
Sie erhalten die Informationen mindestens einmal im Jahr, solange Ihr Werk genutzt wird. Beachten Sie, dass das Urheberrechtsgesetz kein festes Datum vorschreibt, an dem Sie die Informationen erhalten, sie können also das ganze Jahr über versandt werden.
Mit "Bruttoeinnahmen" sind in dem Bericht alle Bruttoeinnahmen gemeint, die die Produktionsfirma aus der Verwertung des Werks tatsächlich erhält. Der genannte Betrag bedeutet nicht, dass die Produktionsfirma einen Gewinn erzielt. Der Bericht stellt keine persönliche Erlösabrechnung dar. Ferner bedeutet der Erhalt des Berichts nicht, dass Sie Anspruch auf zusätzliche Honorare haben.
Der Transparenzbericht bedeutet nicht, dass Sie Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung haben. Falls ein Anspruch besteht, müssen Sie dies mit der Produktionsfirma gesondert regeln.
Wenn "Break-even erreicht: “Nein”" in dem Bericht steht, wird hierdurch betont, dass die Produktionsfirma, obwohl sie bereits gewisse Einnahmen erzielt hat, ihre Kosten noch nicht gedeckt und somit bislang keinerlei Gewinn erzielt hat. Die Produktionsfirma befindet sich also noch in der Verlustzone.
Nein, leider nicht. Die Informationen im Transparenzbericht sind streng vertraulich. Bitte geben Sie den Bericht bzw. die darin enthaltenen Informationen nicht an die Öffentlichkeit oder an andere Personen weiter, es sei denn, es handelt sich um professionelle zur Geheimhaltung verpflichtete Berater. Die Weitergabe dieser Informationen wäre auch ein Verstoß gegen Ihre Vertraulichkeitsverpflichtung aus dem Vertrag mit der Produktionsfirma.
Cleriti House ist ein internationales Legal-Tech-Unternehmen, das webbasierte Software für Filmproduktionsfirmen anbietet, um deren Transparenzberichterstattung und Zahlungsverpflichtungen zu vereinfachen.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Passwort haben, überprüfen Sie, ob Sie bei der Eingabe Leerzeichen verwenden, insbesondere am Ende des Passworts. Immer noch kein Glück? Schicken Sie uns eine E-Mail an support@cleritihouse.com.
Wenn Ihre Frage hier nicht behandelt wird, wenden Sie sich an die Produktionsfirma, von der Sie den Bericht erhalten haben.

Haftungsausschlüsse

Denken Sie daran, dass diese FAQ ein gut gemeinter allgemeiner Leitfaden sind, der Ihnen helfen soll, Transparenzberichte zu verstehen. Sie sind keine allgemeingültige bzw. rechtsverbindliche Anleitung. Cleriti House trägt keine Verantwortung für deren Richtigkeit..